Bezugs- / Wiederholungsposition

<< Click to Display Table of Contents >>

Navigation:  Informationen zum GAEB-Standard >

Bezugs- / Wiederholungsposition

Durch Bezugs- und Wiederholungspositionen können Beschreibungen in einem LV verkürzt werden.

 

2020-04-30_11h18_28

 

Die Bezugsposition muss der Wiederholungsposition vorangestellt sein.

Sie enthält die vollständige Beschreibung in vollem Wortlaut.

 

2020-04-30_11h19_12

 

 

Die Wiederholungsposition enthält den Bezug zur Bezugsposition durch die Angabe der Ordnungszahl.

Diese muss vom Anwender eingetragen werden und ändert sich nicht automatisch bei einer Neunummerierung des LV.

 

2020-04-30_11h20_01

 

Die Wiederholungsposition enthält dann nur noch den geänderten Wortlaut der Beschreibung in der Bezugsposition.

Der Bezug einer Wiederholungsposition auf eine andere Wiederholungsposition ist nicht zulässig.